eANV
Bundesweit wurden bisher jährlich über 125.000 Entsorgungsnachweise und rund 2,5 Millionen Begleitscheine in Papierform eingereicht.
Dieses zeit- und papieraufwendige Verfahren wird nun vereinfacht und
ab 01.April 2010 auf die elektronische Form umgestellt werden.
Auch die Unterschrift, die bisher handschriftlich gemacht wurde, ist in den elektronischen Dokumenten durch die elektronische Signatur zu ersetzen.
Verpflichtet zur Nachweisführung sind alle Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger, bei denen insgesamt mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle (vornehmlich Asbestzement, Dämmwolle, Altholz AIV, Dachpappe und kontaminierte Böden) pro Jahr anfallen.
Detailliertere Informationen finden Sie hier:
Bundesministerium für Umwelt
Die Mitarbeiter der Gollan Recycling GmbH sind Ihnen natürlich auch gerne persönlich bei der Umstellung auf das elektronische Verfahren behilflich.
Leif Schüßler
Tel. (0 45 61) 398 806
Mail: leif.schuessler
gollan
de

